FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

Site menu:

Archiv für April 2007

30. April 2007
Sonne geklaut

Die BILD schreibt heute “Wir haben Mallorca die Sonne geklaut!“, und der BILDblog macht sich Gedanken darüber, wo der Name des unzufriedenen Mallorca-Besuchers Dyck Kaimann aus Hamburg (”So ein Mist! Und dafür habe ich das viele Geld ausgegeben“) schon mal aufgetaucht sein könnte.

Vielleicht kann BILD-Chef Kai Diekmann bei der Frage weiterhelfen.

BILD-Augenzeuge Dyck Kaimann war möglicherweise einfach falsch, also zur falschen Zeit an der falschen Stelle. Oder die BILD-Zeitung hat das Diebesgut schon wieder rausgerückt. Der GWH hat heute Abend jedenfalls selbst um 18 Uhr noch auf der Promenade von Molinar (Palma) das Sonnenbad sehr genoßen.

Palma, 30. April, ca. 18 Uhr
Sonnegeklaut in Sonne geklaut
Palma, 30. April, immer noch ca. 18 Uhr
Sonnegeklaut2 in Sonne geklaut

30. April 2007
Haftungsfalle Betriebsrente (Gastbeitrag Dr. Johannes Fiala)

Das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichtes München zu Verlusten bei Betriebsrenten (4 Sa 1152/06, Revision zugelassen) habe ich hier in der vergangenen Woche kurz vorgestellt.
Sollte es in der Revision bestätigt werden, wären die finanziellen Folgen m.E. kaum absehbar.
Heute schreibt dazu in einem Gastbeitrag Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, dessen Kanzlei in München die Klägerin (Arbeitnehmerin) vertreten hat.

Durch betriebliche Altersvorsorge doppelte Lohnkosten?

Der Fall: Arbeitnehmer verliert rund 90% seiner betrieblichen Altersversorgung
Anna M. (Name geändert) hatte ihren Arbeitgeber gebeten, für Sie einen Teil Ihres Gehaltes in einer betrieblichen Altersversorgung anzulegen (Entgeltumwandlung). Nachdem 6.230 Euro binnen dreier Jahre in ein „betriebliches Versorgungswerk“ vom Arbeitgeber überwiesen waren endete das Arbeitsverhältnis. Das betriebliche Versorgungswerk teilte mit, dass 639 Euro von „ihrem umgewandelten Gehalt“ noch da waren – der Rest war für Kosten (z.B. Provisionen) verbraucht.

Vor dem Landesarbeitsgericht München wurde der Arbeitgeber verurteilt, der Mitarbeiterin die fehlenden 90% (abermals) als Lohn zu bezahlen. Für den Arbeitgeber wird diese „Erfahrung mit dem Finanzvertrieb“ jedoch durch Abgaben noch teurer werden, denn es fällt noch Sozialversicherung an, die nach drei Monaten dem Mitarbeiter nicht mehr rückwirkend belastet werden kann.

Der Arbeitgeber sah 20%-Abgabenvorteil bei der betrieblichen Vorsorge – über das Risiko 120% und mehr am Ende per Saldo „drauf zu zahlen“ war er nicht beraten worden.

Allgegenwärtige Zillmerung: Verfassungswidrige Kostenbelastung

Bei der Kapitallebensversicherung bekommt der Vermittler eine Provision als Teil der Abschlußkosten. Der Versicherungsmathematiker August Zillmer führte im vorletzten Jahrhundert eine Methode ein, wonach mit den Prämien der ersten Jahre erst mal diese Abschlußkosten vom Kunden über die Prämien bezahlt werden mussten. Daher war der sogenannte Wert in den ersten Jahren „null“ – und dies ist nicht nur „eine Anlegerschädigung“ (Prof. Dr. Michael Adams, Univ. Köln) sondern schlicht verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 15.02.2006, Az. 1 BvR 1317/96).

Neues Urteil: Arbeitgeber in der Haftungsfalle

Die neue Entscheidung des Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 15.03.2007, Az. 4 Sa 1152106) betrifft jeden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse). Sind nicht zu jedem Zeitpunkt in etwa die Summe der einbezahlten Beiträge vorhanden, steht der Arbeitgeber in der Ausfallhaftung bei Entgeltumwandlung. Die Vereinbarungen mit den Mitarbeitern und dem Träger der betrieblichen Altersversorgung sind schlicht unwirksam – daher kommt eine doppelte Rückabwicklung in Frage.

Arbeitsrecht schlägt Versicherungsrecht

Im Versicherungsvertrag kann legal gut die Hälfte der Beiträge für Abschlußkosten in den ersten Jahren kalkuliert sein – nach dem Arbeitsrecht ist dies wegen der verschuldensunabhängigen Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und dem Gebot der Wertgleichheit unmöglich. Die Arbeitgeberhaftung kann nicht durch „Mitarbeiter-Aufklärung“ beseitigt werden.

Mitarbeiter können, spätestens wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, den Arbeitgeber auf Zahlung einer fehlenden Wert-Differenz verklagen. Betriebsräte können einen Wirtschaftsausschuß zur Sanierung bestellen. Auch Tarifverträge enthalten insoweit nichtige Vorschriften. Klarheit bringt dem Arbeitgeber, ob er zu den wohl über 90% Betroffenen gehört, oft nur das Gespräch mit einem unabhängigen Aktuar.

Gründe für zeitnahe Sanierung

Bei der Entgeltumwandlung kommt dem Arbeitgeber die Rolle eines „uneigennützigen Treuhänders“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.1992) zu, also die Pflicht, sich im Interesse der Mitarbeiter ein günstiges Angebot auszusuchen. Die im Zeitablauf wachsende Arbeitgeberhaftung kann eine Bilanzberichtigung nahelegen.

Manches Versorgungswerk scheute nicht davor zurück, durch Hausjuristen die Arbeitgeber mit Unwahrheiten zu beruhigen: Arbeitgebern wird die oft negative Rendite nebst Haftungsfolgen gerade in den ersten 10-20 Jahren von den allermeisten Versorgungswerken verschwiegen: Haftungsansprüche der Mitarbeiter verjähren nach 30 Jahren. Arbeitgeber haben ab Kenntnis oft nur 3 Jahre Zeit, ihr Geld komplett zurück zu holen.

Ergänzende Infos mit Tipps für Arbeitnehmer gibt es bei der Stiftung Warentest.

29. April 2007
Mediengebrauch von Weblogs

Rechts im Finblog ist derzeit eine Banner-Verlinkung auf eine Blog-Umfrage zu sehen.
Diese Umfrage halte ich für interessant und für wissenschaftlich anspruchsvoll. Die Teilnahme dauert etwa 10 bis 15 Minuten.

Darum geht es:

In Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Medienwissenschaft am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Technischen Universität Ilmenau soll im Rahmen einer Diplomarbeit der Mediengebrauch von Weblogs, seiner Relevanz als demokratisches Massenmedium und Citizen Journalism empirisch untersucht werden.

Den Fragebogen gibt es unter: http://www.unipark.de/uc/ik_tu_fb_ifmk/a396

Helfen Sie uns, einen großen Teil der deutschprachigen Blogosphäre zu erfassen, indem Sie in auf diese Untersuchung in Ihrem Weblog hinweisen. Entsprechende Banner zum Einbinden in Ihre Seite finden sie hier.

Dieses Weblog wird die laufenden Untersuchung begleiten und nach Auswertung und Abschluss der Diplomarbeit die Ergebnisse hier veröffentlichen.

Mehr:
http://weblogumfrage.blogsome.com/

29. April 2007
It’s not a Trick – it’s a Hattrick! (ING-Diba siegt weiter)

Die sensationellste Bank der Welt ist schon wieder die “Beste Bank”: Das Finanzheft “Euro” hat zum dritte Mal in Folge die niederländische Bank ING-Diba zum Gesamtsieger erklärt! Ein Hattrick! Glückwunsch!

Wie im Vorjahr wurde die Studie von S.W.I. Finance durchgeführt (vgl. Finblog vom 24.04.06)

Selbstverständlich bietet die ING-Diba die komplette Sieger-Geschichte bereits zum Download an, man muss das Finanzheft “Euro” (Mai-Ausgabe) deswegen also nicht kaufen.

Die ING-Diba belegt demnach “besonders” beim Girokonto und beim Brokerage Spitzenplätze. Das ist natürlich bedeutsam, denn laut “Euro” ist das Girokonto die “Königsdisziplin der Bankleistungen”.

Was für ein Glück für die ING-Diba, dass sie gerade noch zum 1. April die Kontoführungsgebühr (und die Guthabenverzinsung) abgeschafft hat. So kommt sie mit “0 Euro Kosten/ Jahr” bei “Girokonto klassisch” auf den 1. Platz! Glückwunsch!

Die “Euro”-Tester haben auch die Szenario-Annahmen für den klassischen Zahlungsverkehr beschrieben, also für das Girokonto klassisch:

Sämtliche Transaktionen werden beleghaft durchgeführt; Haushaltsnettoeinkommen 2500 €; Überweisungen: 30; Einrichtung von zwei Daueraufträgen, eine Änderung und 36 Kontoausführungen.

Alles beleghaft. Die Kontoauszüge gehören dazu dann aber offenbar nicht. Denn die lässt sich die ING-Diba (“Das kostenlose Girokonto ohne Wenn und Aber!”) extra bezahlen, monatlich mit 0,55 Euro. Kostenlos ist die Online-Auskunft, aber:

Versand des monatlichen Kontoauszugs per Post, falls die Post-Box nicht genutzt wird (Portokosten) 0,55 Euro

Wie oft sich der Modell-Kunde am Automaten mit Bargeld eindeckt, konnte ich dem Euro-Test leider nicht entnehmen. Er sollte es als Kunde der ING-Diba vielleicht nicht so oft tun, denn gebührenfrei sind nur Abhebungen an rund 1000 Automaten in Deutschland sowie 24 weitere Abhebungen im Jahr mit der Visa-Karte. Aber darüber hinaus kassiert die ING-Diba 2,50 pro Abhebung.

Vielleicht haben die “Euro”-Tester auch unterstellt, dass der Modell-Kunde beim Shoppen öfter mal an der Tanke vorbei kommt, etwa an der Autobahn. Denn:

Die Geldausgabeautomaten der ING-DiBa finden Sie besonders oft an Aral- und Esso-Tankstellen.

Aber wir wollen nicht pingelig sein. Das Girokonto der ING-Diba ist trotzdem vermutlich das kostenloseste Girokonto überhaupt und die Bank zur Recht die “Beste Bank”. Glückwunsch!

Kostenlos ohne Wenn und Aber (Diba-Werbung):
Diba Kostenlos in Its not a Trick - its a Hattrick! (ING-Diba siegt weiter)

26. April 2007
Verluste bei Betriebsrente – Arbeitgeber haftet

Dieser Link
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/4Sa1152-06.htm

dürfte in den nächsten Tagen höchste Popularität erhalten, und zwar insbesondere bei Arbeitgebern, Versicherern und Vermittlern.

Dieser Link führt zum Volltext des aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichtes München mit dem Aktenzeichen 4 Sa 1152/06 (Revision zugelassen).

Um es mal vereinfacht zusammenzufassen:

Für zahlreiche Betriebe könnten die in den vergangenen Jahren massenhaft abgeschlossenen Betriebsrenten zur Zeitbombe werden. Denn der Arbeitgeber muss laut diesem Urteil dafür gerade stehen, wenn Arbeitnehmer wegen der üblichen Provisions-Verrechungspraxis Verluste erleiden. Im konkreten Fall muss der Arbeitgeber rund 6.000 Euro nachzahlen.

Mit vielen Betriebsrenten per Entgeltumwandlung ist es wie bislang mit privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Die gesamten Abschlusskosten, resultierend vor allem aus den Provisionen, werden dem Vertragskonto gleich zu Beginn belastet. Die ersten Jahre zahlt der Kunde mit seinen Prämien praktisch nur für den Abschluss. Steigt er nach ein paar Jahren aus, ist ein Grossteil des Geldes weg. “Zillmerung” nennt man das.

So war das in diesem Fall auch: Die Arbeitnehmerin hatte insgesamt per Entgeltumwandlung 6230 Euro eingezahlt – und sollte nur 639 Euro zurückbekommen. Das Landgericht München betrachtet die gesamte Entgeltumwandlung als unwirksam, weil sie gegen eine zentrale Vorschrift des Betriebsrentengesetzes verstoße. Urteilsauszug:

Nach dieser gesetzlichen Regelung muss bereits eine im Wege der Gehaltsumwandlung begründete Versorgungsanwartschaft dem umgewandelten Arbeitsentgelt objektiv wertgleich – also der Wert der Versorgungszusage und das eingesetzte Arbeitsentgelt (hier 178,– € (brutto) monatlich) gleich„wertig“ – sein. Gezillmerte Versicherungsverträge genügen diesen Erfordernissen grundsätzlich – jedenfalls bei Verteilung der Abschlusskosten auf einen kürzeren, etwa zehn Jahre unterschreitenden, Zeitraum wie hier, was deshalb offen bleiben kann – nicht.

Das Landesarbeitsgericht München hält es also offenbar für notwendig, dass die Abschlusskosten auf mindestens 10 Jahre verteilt werden. Das würde die Verluste bei einem vorzeitigen Ausstieg erheblich lindern. Sorgt der Arbeitgeber dafür nicht, muss er nachzahlen.

Ein vergleichbares Urteil gab es nach meiner Kenntnis bislang nur vom Arbeitsgericht Stuttgart (Az: 19 Ca 3152/04, rechtskräftig).

Die Chancen für den Betrieb in der Revision dürften mau sein, denn der Vorsitzende Richter des für Betriebsrenten zuständigen dritten Senats beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat bereits vor gut einem Jahr das Thema ähnlich gesehen wie jetzt das Landesarbeitsgericht München. (vgl. Finblog vom 13. Juli 2006).

26. April 2007
Die Barmer und die Selbstständigen

Seit 1. April hat sich durch die erste Stufe der Gesundheitsreform einiges geändert.
Eine der m.E. wichtigsten Änderungen: Für Selbstständige wird der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse neu berechnet. Vorher wurde ein fiktives Mindesteinkommen von 1837,50 Euro zu Grunde gelegt, inzwischen sind es nur noch 1225 Euro.

Das bedeutet für Selbstständige mit geringem Einkommen von z.B. vielleicht nur 1000 Euro eine erhebliche Beitragsersparnis. Je nach Kassensatz sinkt der monatliche Mindestbeitrag von etwa 250 auf 170 Euro monatlich, gut ein Drittel.

Auf Grund einiger Veröffentlichung, u.a. von mir, haben sich Ende März/ Anfang April zahlreiche Selbstständige an ihre Krankenkassen gewendet und einen Nachlass gefordert. Unter anderem die Barmer Ersatzkasse hat offenbar Antragsteller abgewimmelt und erklärt, die Veröffentlichungen würden nicht stimmen.

Noch heute erreichte mich folgende Mail zu einer Leseranfrage an die Süddeutsche Zeitung:

Jedenfalls behauptet Z., dass die Passage zu “Weniger Mindestbeitrag” nicht stimmt. Er hat sich aufgrund Ihres Artikels mit seiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt (Barmer), die ihm erzählt hat, dass die Euro 1225 nicht stimmen, dass er sein Vermögen offenlegen muss, dass er die Art seiner Einkünfte mitteilen muss etc. Laut Barmer bleibt es bei dem Leser bei der Berechnungsbasis 1837,50 Euro.

Dass das ganz offensichtlich kein Einzelfall bei der Barmer ist, zeigt dieses Posting.

Den betreffenden Selbstständigen würde ich raten, einen schriftlichen Antrag zu stellen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern und Widerspruch einzulegen. Möglicherweise hat sich sogar die Bamer Ersatzkasse in einigen Wochen mit den wichtigsten Änderungen durch die Gesundheitsreform vertraut gemacht.