Finanzjournalist Andreas Kunze:

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20. Juli 2006
Patriotismus beim Kaffee-Trinken

Gut erzogene Kunden bestellen so:
“Einen Cafe Latte – zum hier trinken”
Denn wenn man nichts dazu sagt, kommt bei diesen modernen Kaffeehaus-Ketten immer die Frage:
“Nehmen Sie das mit – oder bleiben Sie hier?”
Bei den großen Fleischklops-Bratern ist das genauso. Das hat aber nichts mit amerikanischer Servicekultur zu tun, sondern schlicht mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht.
Je nachdem, wie der Kunde sich entscheidet, verdient mal der Fiskus mehr oder mal der Unternehmer.
Es ist nämlich so:
Wird der Kaffee im Restaurant geschlürft, dann gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, künftig 19 Prozent. Wird der Kaffee mitgenommen, gilt er als Lebensmittel mit vermindertem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Rechnen wir schon mal mit dem künftigen Satz von 19 Prozent:
Der Kaffee kostet 2,50 Euro. Der Preis für Verzehr im Haus und Mitnahme ist gleich.
1) Trinkt der Kunde im Haus, muss der Unternehmer 19 Prozent Mehrwertsteuer rausrechnen und abführen (0,4 Euro). Ihm bleiben von dem Geschäft 2,10 Euro.
2) Nimmt der Kunde den Kaffee mit, muss der Unternehmer nur 7 Prozent Mehrwertsteuer rausrechnen und abführen (0,16 Euro) Ihm bleiben von dem Geschäft 2,34 Euro – rund 24 Cent mehr.
Das Prinzip gilt übrigens auch, wenn z.B. ein Bäcker nur Stehtische anbietet.
Durch die kräftige Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes ab nächstem Jahr wird also selbst das Kaffee-Trinken zunehmend zu einer Gesinnungsfrage:
- der Aktionär geht und macht den Unternehmer froh
- der Patriot bleibt und macht den Finanzminister froh.
Entscheiden Sie bei der Bestellung.

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Kommentare

Kommentar von thorben am 20.7.2006 um 14:39

was mich jetzt mal so intressiert, ob das nur bei kaffee so ist, oder bei fast-food auch so ist?

Kommentar von Andreas Kunze am 20.7.2006 um 14:47

@Thorben: Das ist auch bei fast-food so, etwa Pizza- oder Hamburger-Ketten.

Trackback von 37sechsBlog am 20.7.2006 um 16:52

Silberrcken statt Nasenpiercing

Szenen wie die hier zu sehende finden sich allenfalls in einem Porno-Drehbuch. Mit der Wirklichkeit hat das Ganze nichts zu tun.

Vllig wirklichkeitsfremd wird diese Szene, wenn erstmal die hhere Mehrwertsteuer gilt. Denn dann knnte es passieren, …

Kommentar von thorben am 20.7.2006 um 17:50

hmm, na subba, dann muss der burger/kaffeeverk

Kommentar von Andreas Kunze am 20.7.2006 um 18:04

@Thorben: Die dr

Kommentar von Parker8 am 20.7.2006 um 20:13

Einen Sinn haben die unterschiedlichen S

Kommentar von Dr. von Quack am 21.7.2006 um 12:36

darum geht die Steuerfahndung bei uns in der Gegend auch gerade massiv gegen einen gro

Pingback von openebiz Blog » No more Coffee To Go am 21.7.2006 um 15:42

[...] li 2006 15:42
Geschrieben von Lino Helms in : Privat , trackback

Das FINBLOG schreibt über die Umsatzsteuerproblematik bei To-Go Nahrungsmitteln [...]

Kommentar von Stephan Henze am 21.7.2006 um 15:58

Hiho,

wir holen jeden Mittag f

Kommentar von Claudia am 23.7.2006 um 13:26

Ah, wieder etwas dazu gelernt. Ich hatte zwar bei Mc schon gesehen, dass es zwei unterschiedliche Tasten auf der Kasse gab (Total aussen und Total innen o.

Trackback von Reality on the Rocks am 23.7.2006 um 13:36

Beschlagen

Es gibt Dinge, die mache ich besonders gern. In diese Kategorie fällt definitiv die Klugscheißerei. Wer wußte z.B. warum die Brüder bei Starbucks, BK oder McDonalds immer nachfragen, ob man seinen Neuerwerb “zum Mitnehmen&#82…

Kommentar von Europa von unten am 1.8.2006 um 9:29

Unterst

Pingback von Zum hier essen? | fundsachen | XSBlog2.0beta am 26.9.2006 um 20:11

[...] Nein, das hat sicher nicht nur mit der Tatsache zu tun, dass in dem einen Fall die Speisen auf einem Tablett und im anderen Fall in einer Tüte landen. Das hat in erster Linie finanzielle Gründe. Denn wie ich eben in einem Artikel auf dem Finblog lesen durfte, hat dies in erster Linie steuerrechtliche Gründe: Nimmt der Kunde die bestellten Speisen im Haus zu sich, muss der Unternehmer 16(ab Januar19)% Mehrwertsteuer abführen, nimmt der Kunde die Burger und Getränke mit nach Hause, dann rechnet der Unternehmer nur 7% an das Finanzamt ab. Interessanterweise bleibt der Preis der Produkte dabei gleich, somit schmälert das Inhouse-Essen den Profit des Unternehmers. [...]

Kommentar von Christian am 9.11.2006 um 12:47

Der Artikel stimmt nicht!
Kaffee als Getr

Kommentar von Claudia am 30.12.2006 um 23:13

@Christian:
der Artikel stimmt!
Vgl “Bohnen und Pulver unterliegen der siebenprozentigen Mehrwertsteuer, aufgebr

Kommentar von Espresso Trinker am 27.2.2007 um 20:46

Mit den 7 und den 19 Prozent mache ich mir immer einen Spa

Kommentar von Fred am 9.3.2010 um 18:26

Das Kaffee trinken wird ja immer komplizierter. Konnte man fr

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