20. Juli 2006
Patriotismus beim Kaffee-Trinken
Gut erzogene Kunden bestellen so:
“Einen Cafe Latte – zum hier trinken”
Denn wenn man nichts dazu sagt, kommt bei diesen modernen Kaffeehaus-Ketten immer die Frage:
“Nehmen Sie das mit – oder bleiben Sie hier?”
Bei den großen Fleischklops-Bratern ist das genauso. Das hat aber nichts mit amerikanischer Servicekultur zu tun, sondern schlicht mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht.
Je nachdem, wie der Kunde sich entscheidet, verdient mal der Fiskus mehr oder mal der Unternehmer.
Es ist nämlich so:
Wird der Kaffee im Restaurant geschlürft, dann gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, künftig 19 Prozent. Wird der Kaffee mitgenommen, gilt er als Lebensmittel mit vermindertem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
Rechnen wir schon mal mit dem künftigen Satz von 19 Prozent:
Der Kaffee kostet 2,50 Euro. Der Preis für Verzehr im Haus und Mitnahme ist gleich.
1) Trinkt der Kunde im Haus, muss der Unternehmer 19 Prozent Mehrwertsteuer rausrechnen und abführen (0,4 Euro). Ihm bleiben von dem Geschäft 2,10 Euro.
2) Nimmt der Kunde den Kaffee mit, muss der Unternehmer nur 7 Prozent Mehrwertsteuer rausrechnen und abführen (0,16 Euro) Ihm bleiben von dem Geschäft 2,34 Euro – rund 24 Cent mehr.
Das Prinzip gilt übrigens auch, wenn z.B. ein Bäcker nur Stehtische anbietet.
Durch die kräftige Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes ab nächstem Jahr wird also selbst das Kaffee-Trinken zunehmend zu einer Gesinnungsfrage:
- der Aktionär geht und macht den Unternehmer froh
- der Patriot bleibt und macht den Finanzminister froh.
Entscheiden Sie bei der Bestellung.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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Kommentare
Kommentar von thorben am 20.7.2006 um 14:39
was mich jetzt mal so intressiert, ob das nur bei kaffee so ist, oder bei fast-food auch so ist?
Kommentar von Andreas Kunze am 20.7.2006 um 14:47
@Thorben: Das ist auch bei fast-food so, etwa Pizza- oder Hamburger-Ketten.
Trackback von 37sechsBlog am 20.7.2006 um 16:52
Silberrcken statt Nasenpiercing
Szenen wie die hier zu sehende finden sich allenfalls in einem Porno-Drehbuch. Mit der Wirklichkeit hat das Ganze nichts zu tun.
Vllig wirklichkeitsfremd wird diese Szene, wenn erstmal die hhere Mehrwertsteuer gilt. Denn dann knnte es passieren, …
Kommentar von thorben am 20.7.2006 um 17:50
hmm, na subba, dann muss der burger/kaffeeverkäufer ja immer eine taste drücken, wenn ich das recht verstehe.
aber mal etwas offtopic: verstehen muss man das nicht, oder? ;-) also ich sehe da zumindestens keinen sinn drinne…
Kommentar von Andreas Kunze am 20.7.2006 um 18:04
@Thorben: Die drücken auch eine Taste, achte mal darauf. Nein, es hat keinen Sinn, das verstehen zu wollen.
Kommentar von Parker8 am 20.7.2006 um 20:13
Einen Sinn haben die unterschiedlichen Sätze schon: Verdrückt man den Hamburger zuhause, ist das Existenzsicherung (’Lebensmittel’), leistet man sich einen Restaurantbesuch, ist das Luxus. Das war jedenfalls mal die Intention.
Kommentar von Dr. von Quack am 21.7.2006 um 12:36
darum geht die Steuerfahndung bei uns in der Gegend auch gerade massiv gegen einen großen Burgerbrater vor:
Die Fiskusjünger haben sich in der Mittagspause immer schön Burger “to stay” geben lassen, aber in einem Großteil der Fälle eine Rechnung “to go” d.h. mit 7 % MWST erhalten.
Das gab einen schönen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen…
Pingback von openebiz Blog » No more Coffee To Go am 21.7.2006 um 15:42
[...] li 2006 15:42
Geschrieben von Lino Helms in : Privat , trackback
Das FINBLOG schreibt über die Umsatzsteuerproblematik bei To-Go Nahrungsmitteln [...]
Kommentar von Stephan Henze am 21.7.2006 um 15:58
Hiho,
wir holen jeden Mittag für den Betrieb essen, dieses wird von der Firma bezahlt, damit alles rechtens geht muss eben auf jener dieser Quittung auch 7% stehen. Das sorgt bei manchen Nahrungsmittelwarmmach-Lieferanten für ernsthafte Probleme, da vielen dieser Unterschied nicht bekannt ist und die Hauptsache das die Kasse den richtigen Betrag anzeigt. Falls es eben eine Quittung mit 16% ist, bekommt unser Betrieb bei der nächsten Prüfung wieder ernsthafte Problme.
Gruessli Stephan
(der erst so diesen Unterschied kennengelernt hat.)
Kommentar von Claudia am 23.7.2006 um 13:26
Ah, wieder etwas dazu gelernt. Ich hatte zwar bei Mc schon gesehen, dass es zwei unterschiedliche Tasten auf der Kasse gab (Total aussen und Total innen o.ä.), aber den genauen Grund kannte ich bisher nicht ;-)
Trackback von Reality on the Rocks am 23.7.2006 um 13:36
Beschlagen
Es gibt Dinge, die mache ich besonders gern. In diese Kategorie fällt definitiv die Klugscheißerei. Wer wußte z.B. warum die Brüder bei Starbucks, BK oder McDonalds immer nachfragen, ob man seinen Neuerwerb “zum MitnehmenR…
Kommentar von Europa von unten am 1.8.2006 um 9:29
Unterstützen wir die Patrioten aus Libanon, die sich hinter ihren Premierminister Siniora geeint haben, um gegen die Israelische Agression zu widerstehen.
Pingback von Zum hier essen? | fundsachen | XSBlog2.0beta am 26.9.2006 um 20:11
[...] Nein, das hat sicher nicht nur mit der Tatsache zu tun, dass in dem einen Fall die Speisen auf einem Tablett und im anderen Fall in einer Tüte landen. Das hat in erster Linie finanzielle Gründe. Denn wie ich eben in einem Artikel auf dem Finblog lesen durfte, hat dies in erster Linie steuerrechtliche Gründe: Nimmt der Kunde die bestellten Speisen im Haus zu sich, muss der Unternehmer 16(ab Januar19)% Mehrwertsteuer abführen, nimmt der Kunde die Burger und Getränke mit nach Hause, dann rechnet der Unternehmer nur 7% an das Finanzamt ab. Interessanterweise bleibt der Preis der Produkte dabei gleich, somit schmälert das Inhouse-Essen den Profit des Unternehmers. [...]
Kommentar von Christian am 9.11.2006 um 12:47
Der Artikel stimmt nicht!
Kaffee als Getränk ist immer mit Regelsatz (heute 16%) zu besteuern.
Nur als Pulver ist er ermässigt.
Dies ist zumidest die Meinung von PlusMinus vom 11.10.2005.
Nachzulesen unter:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,hi4lza6gl5pwjufg~cm.asp
Kommentar von Claudia am 30.12.2006 um 23:13
@Christian:
der Artikel stimmt!
Vgl “Bohnen und Pulver unterliegen der siebenprozentigen Mehrwertsteuer, aufgebrühter Kaffee im Restaurant aber der 19-prozentigen. Beim Servieren von Speisen und Getränken handelt es sich nämlich um eine Dienstleistung, die zukünftig mit 19 Prozent besteuert wird. Wer allerdings sein Essen im Schnellrestaurant mit nach Hause nimmt, muss lediglich 7 Prozent zahlen.” Quelle: http://www.verbrauchernews.de/haushalt/haushaltstipps/artikel/2006/12/0058/
Kommentar von Espresso Trinker am 27.2.2007 um 20:46
Mit den 7 und den 19 Prozent mache ich mir immer einen Spaß beim McD (= goldene M). Aber die Leute hinter der Theke raffen nie, was ich von ihnen will …
Kommentar von Fred am 9.3.2010 um 18:26
Das Kaffee trinken wird ja immer komplizierter. Konnte man früher einfach einen Kaffee trinken, im Cafe oder auch zum Mitnehmen, muss man sich jetzt jedesmal die Frage stellen: Bin Ich ein Patriot oder ein Aktionär? Als ob all diese neuen Kaffeegetränke nicht schon verwirrend genug sind.



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