14. Juli 2006
“Inhaltlich getrennt”
Ein alter Anwalts-Witz geht in etwa so:
Kunde: Was berechnen Sie für eine Frage?
Anwalt: 15 Euro – wie lautet die zweite Frage?
Das ist mir eingefallen, als ich die AGB der Verbraucherzentrale NRW zur E-Mail-Beratung las:
Entgelt für die E-Mail-Beratung
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage berechnen wir Ihnen einen Preis von 15,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Schicken Sie mit einer E-Mail jedoch mehrere inhaltlich getrennte Fragen, gilt der Preis pro Beantwortung einer Frage.
Was “inhaltlich getrennt” bedeutet, kann der Kunde wohl dann feststellen, wenn er die Rechnung kriegt.
Ja, bei Internet-Angeboten gibt es mitunter viele unklare Klauseln.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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Kommentare
Kommentar von Alexander am 16.7.2006 um 23:20
Am besten gef

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