7. April 2006
Blogger und die Künstlersozialkasse
Der Duisburger Blogger Klaus Hintze hat eine spannende Frage aufgeworfen:
Haben Blogger nicht zuletzt wegen der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Az: B 3 KR 9/05 R) einen Anspruch darauf, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?
Die Künstlersozialkasse ist nicht etwa (wie viele glauben) eine spezielle Versicherung, sondern sozusagen eine Zuschussstelle für Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Selbstständige Künstler sind damit ähnlich gestellt wie ein angestellter Künstler (etwa Journalisten), bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt.
Wer will, bleibt also bei AOK, Barmer oder auch privat bei Debeka und HUK Coburg versichert, bekommt aber wie ein Angesteller bis zur Hälfte des Beitrages als Zuschuss. Das Gleiche gilt für die gesetzliche Rentenversicherung.
Dass Blogger grundsätzlich publizistisch tätig sind, dürfte unstreitig sein. Es gibt allerdings eine weitere wichtige Voraussetzung: Der Blogger müsste das zu Erwerbszwecken tun und mindestens 350 Euro monatlich an Einkommen erzielen, also über der Geringfügigkeitesgrenze liegen. In den ersten drei Jahren kann es auch weniger sein.
Da Werbung in Blogs zunehmend nachgefragt wird, ist es m.E. nicht von der Hand zu weisen, dass ein viel gelesener Blog durchaus dem Broterwerb dienen kann.
Jetzt bin ich gespannt, wann der erste Blogger, der ansonsten keiner Beschäftigung nachgeht, sich seinen Beitragszuschuss einklagt.
Mehr über die Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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