2. Februar 2006
Strafen für Puff-TV
Link erst jetzt gefunden:
Milde Strafen für fortgesetzte Schleichwerbung im Programm von ProSieben und Sat1, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Oder anders formuliert: Vorsprung durch Rechtsbruch bleibt Vorsprung.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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Kommentare
Kommentar von R.B. am 2.2.2006 um 17:12
Ich kann den GWH verstehen, dass er nicht in hochhackigen Schuhen über Hochhausdächer eiern will … ;-)



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