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2. Februar 2006
Strafen für Puff-TV

Link erst jetzt gefunden:
Milde Strafen für fortgesetzte Schleichwerbung im Programm von ProSieben und Sat1, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Oder anders formuliert: Vorsprung durch Rechtsbruch bleibt Vorsprung.

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Kommentare

Kommentar von R.B. am 2.2.2006 um 17:12

Ich kann den GWH verstehen, dass er nicht in hochhackigen Schuhen über Hochhausdächer eiern will … ;-)

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