22. Januar 2006
Urlaub ausgeschlossen
Bei Towandas Turbulenzen ist von dem Angebot eines dubiosen Arbeitsvertrages zu lesen:
Unter anderem steht da drin:
* Verzicht auf Urlaubsanspruch
* Verzicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das mag der Traum manches Arbeitgebers sein, es bleibt aber bis auf Weiteres ein Traum. Denn der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaub (mindestens 24 Tage pro Jahr) und Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und kann ausdrücklich
NICHT abbedungen werden. Siehe:
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/13.html
sowie
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/12.html
Der Arbeitsvertrag wäre zumindest in diesen Punkten unwirksam. Eine interessante Frage wäre für mich, ob ein Arbeitgeber, der mit Hinweis auf einen solchen Arbeitsvertrag o.g. Ansprüche verweigert, wegen versuchten Betruges dran sein müsste. Aber für tiefergehende Gedanken bin ich heute einfach zu müde.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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Kommentare
Kommentar von Towanda am 22.1.2006 um 16:01
Das hilft uns weiter. Ich hätte gut Lust, damit in der Presse etwas Wirbel zu veranstalten, und ich hoffe, die Betroffenen sehen das genauso, nachdem Du etwas Licht in die Sache gebracht hast. Ich werde weiter berichten.
Vielen Dank dafür!
Pingback von Towandas Turbulenzen » Arbeitsverträge — ein halbes Update am 28.1.2006 um 22:57
[...] er ich finde, wir sind ein gutes Stück weitergekommen. Dafür sag ich Danke, vor allem an Andreas Kunze vom finblog und den lawblogger, bei dem sich in den Kommentaren zum zugehö [...]



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