FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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25. Oktober 2005
Weniger “Garantiezins”

Die taz hat einen lesenswerten Kommentar ueber den sog. Garantiezins und die Kapital-Lebensversicherungen veroeffentlicht, und zwar hier.
Ich moechte dem hinzufuegen: Das gilt praktisch genauso fuer private Rentenversicherungen, auf die die Lebensversicherer im Verkauf nun immer mehr umschwenken.
Dank an Volker fuer den Link.

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Kommentare

Kommentar von Steffen Hirsch am 27.10.2005 um 12:04

Zumindest jetzt sollten sich den Besitzern der rund 90.000.000 Kapitalbildenden Lebensversicherungen die Augen öffnen. Mit dem Absinken der Garantieverzinsung und dem Wegfall der Steuerfreiheit wird nun Erde auf den Sarg der KLV geworfen. Gut so. Denn bei genauer Betrachtung liegt die Verzinsung der KLV wie auch der privaten Rentenversicherungen bei ca. 1% – max. 2%. wenn man nun die derzeitige Inflation, lt. statistischen Bundesamt im September 2,5%, abzieht ….?? Und die tatsächliche, gefühlte Inflation ist, wie wir täglich erfahren, ja noch höher!! Also Schluß mit dem Unsinn KLV und RV

Pingback von themaastrix » Blog Archive » Lebensversicherung: Was für Dumme am 27.10.2005 um 21:40

[...] schäftigt sich seit einigen Tagen mit dem großen Themenkomplex Lebensversicherung (u. a. hier) und weist auf einen taz-Artikel hin, der sich mit dem gesenkten Garantie-Zins bei Lebensversicherungen beschä [...]

Kommentar von Aktuar am 30.10.2005 um 22:49

Der “Garantiezins” ist gar kein Garantiezins, sondern der staatlich festgesetze maximale (Rechnungs)Zins, mit dem künftige Vepflichtungen reserviert/diskontiert werden. Die Rendite hängt nicht vom Rechnungszins, sondern von der Gesamtverzinsung ab, die wesentlich von der Rendite festverzinslicher abhängt.

Der Renditeabschlag für Kosten beträgt bei langlaufenden Verträgen ca. 0,5 – 1%. Wesentlich weniger als die TER von Rentenfonds.

Die Inflation betrifft alle Geldanlagen.

Kommentar von Aktuar am 30.10.2005 um 22:51

Der “Garantiezins” ist gar kein Garantiezins, sondern der staatlich festgesetze maximale (Rechnungs)Zins, mit dem künftige Vepflichtungen reserviert/diskontiert werden. Die Rendite hängt nicht vom Rechnungszins, sondern von der Gesamtverzinsung ab, die wesentlich von der Rendite festverzinslicher abhängt.

Der Renditeabschlag für Kosten beträgt bei langlaufenden Verträgen ca. 0,5 – 1%. Wesentlich weniger als die TER von Rentenfonds.

Die Inflation betrifft alle Geldanlagen.

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