25. Juli 2005
Terror-Angst als Versicherungsfall
In den nächsten Tagen werden vermutlich wieder viele Artikel erscheinen mit Titeln wie “Terror-Angst kein Rücktrittsgrund”. Da geht es dann um Urlauber, die wegen der jüngsten Anschlagserie ihre Reise am liebsten abblasen würden, das aber angeblich nicht können.
Gegenüber Reiseveranstaltern ist die Aussage richtig: Schlichte Angst (ohne akute Bedrohung) rechtfertigt nicht, einen Reisevertrag zu stornieren und das Geld zurückzufordern.
Gegenüber Reiserücktrittsversicherern sieht das aber möglicherweise ganz anders aus. Auch wenn Bürgerkriege oder Unruhen als versichertes Risiko ausgeschlossen sind – versichert sind immer schwere Erkrankungen. Und schlimme Angstzustände können durchaus eine schwere Erkrankung sein. Wichtig ist dabei dann, dass dies unerwartet eingetreten ist. Wer schon öfters unter Angstzuständen gelitten hat, der hat eher schlechte Karten. Dann wird die aktuelle Erkrankung als Verschlimmerung gesehen, die Grunderkrankung war schon vorhanden. Plötzlich muss die (Terror-)Angst kommen.
Ein wichtiges Urteil zum Thema hat unlängst das Landgericht Koblenz gesprochen, unter anderem nachzulesen auf der Seite des Rechtsschutzversicherers D.A.S. Nach Schweißausbruch und Zittern hatte ein Flughafenarzt dem Reisenden ausdrücklich vom Flug abgeraten – die Versicherung musste zahlen.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
Ähnliche Beiträge
- Reise-Storno wegen Terror-Angst
- Wie 1994
- Bundespolizei bittet zur Kasse
- Neue Angst-Hitliste
- Nachrecherchiert
Kommentare
Kommentar von Volker am 26.7.2005 um 11:05
Der WDR hat gestern über einen großen deutschen Reiseveranstalter berichtet, der allen Kunden die Möglichkeit einräumt, Reisen in die Türkei und nach Ägypten kostenlos umzubuchen oder ganz zu stornieren. Das gilt selbst für die Kunden, die nach den Anschlägen in der Türkei auf Ägypten umgebucht haben und nun erneut ihr Reiseziel wechseln möchten.
Es geht also auch manchmal ohne Rücktrittsversicherung. Da passt dann sogar der Spruch “it´s so easy mit…”.



Kommentar schreiben