31. Januar 2005
Stichtag 31.1.
In den Medien heißt es mitunter, heute am 31. Januar ende die Widerspruchsfrist für ALG2-Bescheide: Das kann so sein, gilt aber nicht generell. Es kommt individuell darauf an, wann der Verwaltungsakt dem Betroffenen bekannt gegeben wurde. Auf Deutsch: Wann er den Bescheid im Kasten hatte. Ab dann läuft die Monatsfrist – aber auch nur dann, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung okay war. Fehlt ein deutlicher Hinweis auf die Monatsfrist, wird der Bescheid erst nach einem Jahr unanfechtbar. Weitere Infos gibt es unter anderem hier.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |



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