FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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19. Januar 2005
Aus aller Welt

Das ist Pressevielfalt.
Am Montag berichtet die Welt:

Bei allen Policen, die nach dem 8. Dezember zugestellt wurden, haben Verbraucher nun 30 statt bisher 14 Tage das Recht, dem Vertragsabschluß zu widersprechen.

Am Mittwoch berichtet die Welt:

Falsche Policen kündigen. Ausstieg ohne großen finanziellen Schaden noch 14 Tage nach Erhalt der Versicherungsverträge möglich.

Nanu, was soll denn jetzt richtig sein? Am dichtesten dran lag der Artikel vom Montag.
Bei Lebensversicherungsverträgen (und nur dort) ist die Widerspruchsfrist (§ 5a Abs. 1 VVG) generell auf 30 Tage verlängert worden, und zwar mit Inkraftreten des neuen Gesetzes über Fernabsatzverträge von Finanzdienstleistungen am 8. Dezember 2004. Auch das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 5 Satz 1 beträgt jetzt 30 Tage.
Den Unterschied von Widerspruch und Widerruf zu erläutern, würde hier zu weit führen. Ich mache am besten mal einen kleinen Artikel daraus. Wichtig ist indes vorrangig: Wer seine überstürzt abgeschlossene Lebensversicherung loswerden will, sollte NICHT kündigen, sondern dem Vertrag widersprechen oder seinen Antrag widerrufen. Dann kommt man ohne Schaden raus.
VVG in Aus aller Welt

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